Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Offerten

Unsere Offerten sind bis zur Auftragsbestätigung für den Kunden stets unverbindlich. Die Gültigkeitsdauer beträgt zwei Monate. Die Preise sind ausser bei einer  Erhöhung der Rohstoffkosten von mehr als 8 % gleich bleibend. Allfällige Preisänderungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Richtofferten sind für beide Parteien unverbindlich.

2. Muster und Schutzrechte

Unsere Muster werden für jeden neuen Auftrag als «Gut zur Ausführung» GzA für die Verpackung und ein «Gut zum Druck» GzD für die Veredelung bzw. Druck hergestellt. Ein GzA oder GzD kann zur Serie leichte Differenzen beinhalten (siehe unter Punkt 9. Toleranzen). Bei nicht Ausführung des Auftrages wird das GzA - Muster nach Preisliste, in Rechnung gestellt. Entsteht Mehraufwand bei Neuentwicklungen durch Material und Produktionsanpassungen, wird dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Muster und deren Daten sind durch uns eindeutig identifiziert und auf ihre technische Machbarkeit geprüft worden. Die Daten dürfen nicht nachträglich abgeändert oder skaliert werden. Zeichnungen, Muster und Projekte bleiben unser geistiges Eigentum. Diese dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung unsererseits reproduziert oder an Dritte weitergegeben werden. Es wird jede Haftung abgelehnt, falls der Kunde die Produktion ohne GzD oder GzA vorschreibt. Dazu gehören auch telefonisch übermittelte Korrekturen.

 
3. Entwürfe, Skizzen, Klischees und Stanzformen

Kostenanteile für die Herstellung von Stanzformen und Klischees werden dem Kunden verrechnet. Die Nutzung bleibt uns vorbehalten, wenn diese von uns angefertigt wurden. Die von uns erstellten Zeichnungen, digitale Daten, Stanzformen und Klischees und Filme bleiben unser Eigentum, auch wenn der Kunde finanziell zu deren Entstehung beigetragen hat. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Jahre ab Datum des letzten Auftrages. Stanzformen, Klischees und Zuschnitte werden intern auf Risiko des Kunden gelagert. Es besteht keine vorgängige Informationspflicht über allfällige Entsorgungen nach Ablauf der Frist. Nach sechsmaligem Gebrauch des Stanzmessers werden 50 % des Kostenanteils zur Qualitätssicherung dem Kunden verrechnet.

4. Auftragsbestätigungen, Verträge

Die Firmen sind nur dann verpflichtet den Kunden zu beliefern, wenn dieser den Auftrag schriftlich (per Post oder per E-Mail) bestellt hat. Wir behalten uns vor Aufträge abzulehnen, welche unseren Ethikkodex verletzen. Wenn der Kunde die Lieferung zeitlich verschiebt, können die anfallenden Lagerkosten verrechnet werden. Wird ein Auftrag seitens des Kunden storniert, so werden ihm die bisher bestellten Waren und Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Falls sich die Menge von den angebotenen unterscheiden, werden die Preise dem entsprechend angepasst. Die Zahlungs- und Lieferfristen für Abrufaufträge werden vertraglich vereinbart. Dabei gilt als Grundsatz die Bezahlung vor Ablauf des Vertrages. Die Restlieferung erfolgt nach Ablauf des Vertrages. Zusätzliche Lagerzeiten werden dem Kunden pro Palettenplatz verrechnet.

 
5. Druckdaten und deren Überprüfung

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten, standrichtig und nach unseren angelieferten Stanzrissen als «High-end-PDF» vor Übermittlung an den Produktionsbetrieb sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet und korrekt sind. Die Überprüfung der Druckdaten durch uns erfolgt nur auf Kundenwunsch. Der dafür benötigte Aufwand wird nach branchenüblichen Stundenansätzen Prepress abgerechnet. Ansonsten trägt alleine der Kunde die Verantwortung der Druckdaten und dessen Resultat in der Produktion. Die von uns erstellten oder korrigierten Druckdaten bleiben einen Monat archiviert. Nur auf ausdrücklichem Wunsch werden die Druckdaten für den Kunden für Folgeaufträge archiviert oder gegen Bezahlung ausgehändigt.

 
6. Preise

6.1 Allgemein
Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger LSVA, wie in der Offerte deklariert. Wenn bis zur Ausführung eine Erhöhung der Rohstoffpreise eintritt, wird der am Tag der Bestellung gültige Preis in Rechnung gestellt.
 
6.2 Shopartikel
Shopartikel können nur über unsere Webseite unter Shop bestellt werden. Bei Standardprodukten gelten die im Internet unter www.glanzmann.ch geltenden veröffentlichten Preise.
Bestellungen mit einem Warenwert von über CHF 300.-- netto erfolgen «frei Haus» an Rampe geliefert. Ausgeschlossen sind Füllmaterial, Palettenboxen und andere Artikel, die versandfertig grösser als eine Europalette sind. Dafür wird ein Porto für die Post, und bei Bahn- oder LKW-Sendungen die Transportkosten verrechnet.
 
7. Haftung / Mängelbehebung

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung sofort nach Erhalt (nach OR Art. 201 a) innerhalb von 7 Arbeitstagen auf seine Kosten zu überprüfen. Reklamationen bezüglich Qualität und Ausführung werden innerhalb vereinbarter Frist behoben. Eine Haftung für Folgeschäden wird unter dem Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Produkteshaftpflichtgesetzes ausdrücklich abgelehnt. Die Qualität des Materials der Produktegruppe kann nicht gewährleistet werden, wenn die beiden Firmen nicht die volle Verantwortung über deren Beschaffung hatte.
 
8. Lieferungen

Die Lieferungen erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart, auf EURO-Normpaletten (80 x 120 cm), und werden nach Möglichkeit auf 2 m Höhe palettiert. Der Kunde verpflichtet sich, im Austausch dieselbe Anzahl und qualitativ einwandfreie Paletten zurückzugeben. Bei kleineren Lieferungen können Einwegpaletten verwendet werden.
Spezielle Kundenwünsche (EW-Paletten, Minderhöhen etc.) generieren Mehraufwand in der Logistik und werden entsprechend in Rechnung gestellt.
 
9. Toleranzen
 
9.1 Liefermenge
Mengenabweichungen in der Lieferung, wenn nicht anders vereinbart, sind nach folgender Skala zulässig:
Unter 500 Stück pro Format:                        +/- 20 %
Über 500 Stück pro Format:                        +/- 10 %
Innerhalb dieser Margen ist der Kunde zur Abnahme der Ware und der Bezahlung des vollen Preises verpflichtet.
 
9.2 Druck Allgemein (Press)
Der Druck erfolgt gemäss international anerkannten Drucknormen für Offsetdruck und vereinbarten Toleranzen.
 
9.3 Schneide-Plotter
Die Präzision vom Schneide- und Rillplotter ist material- und konstruktionsabhängig. Leichte Mass- und Qualitätsabweichungen sind zur Serienproduktion vorbehalten.
 
9.4 Verpackungs-Masse Allgemein
Die angegebenen Masse sind als Innenmasse einer Verpackung zu verstehen. Bei Rohkartonagen (Klassik; ohne Stanzform) sind die Rillmasse ohne Berücksichtigung des Innenverlustes und der Rillwulst angegeben. Es können insgesamt leichten Toleranzen entstehen.
Komplexe Konstruktionen sind nicht massverbindlich, hier gilt das GzA zusammen mit der CAD-Datei.
 
10. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, rein netto, in Schweizerfranken. Ab eingetretener Fälligkeit wird ein üblicher Verzugszins fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleiben alle von uns gelieferten Waren unser Eigentum und können im Fall eines Zahlungsverzuges von uns zurück verlangt werden.
 
11. Verbindlichkeit

Der Wortlaut der von uns ausgestellten und unterzeichneten Auftragsbestätigungen ist verbindlich. Offensichtliche Irrtümer werden ausgeschlossen.
 
12. Höhere Gewalt

Auf Situationen und Einflüsse, auf welche die beiden genannten Firmen keinen Einfluss haben, aber die Lieferung oder Erfüllung des Vertrages stören kann, werden diese von ihrer Lieferverpflichtung befreit.
 
13. Gerichtsstand

Gerichtstand ist 2560 Nidau/BE